Hauskauf in Frankreich
Ein kurzer Besuch im November anlässlich des Vorvertrags. Zuhause im Schweizer Mittelland der übliche endlos graue Novemberhimmel. In Frankreich wurde es heller und sonniger, je mehr wir nach Süden kamen, und die Landschaft um Capestang präsentierte sich in rotgoldenes Sonnenlicht gebadet. Wir fühlten uns zuhause und willkommen geheissen!
Hauskauf in Frankreich: Notar und Vorvertrag
Wenn man in Frankreich ein Haus kauft, passiert das in verschiedenen Phasen. Zuerst muss man ein Angebot machen, das der Verkäufer annehmen oder ablehnen kann. Oder das Angebot des Verkäufers direkt annehmen. Dieser ist dann gebunden und kann sich nicht mehr für einen anderen Käufer entscheiden.
So oder so, sobald man sich einig ist, wird ein Notar bestimmt. Das kann für beide Parteien der Gleiche sein oder jeweils ein anderer – es macht kaum einen Unterschied. Der Notar steht auch nicht im Dienst des Käufers oder Verkäufers, sondern im Dienst des Staates. Er oder sie ist dazu da, den Kauf den gesetzlichen Richtlinien entsprechend abzuwickeln. Die Notarkosten bleiben gleich, bei zwei Notaren teilen sie sich die Gebühren.
Der nächste Schritt besteht aus dem Vorvertrag, dem so genannten «compromis de vente» oder bindenden Verkaufsversprechen. Hier verpflichten sich beide Seiten bindend zum Vollzug des Kaufes bzw. Verkaufs.
«Diagnostiques techniques»: kein Hauskauf ohne Gutachten
Der Käufer hat nach dem Unterschreiben beim Notar noch sieben Tage Bedenkfrist, denn bei der Aushandlung des Vorvertrags kommen sämtliche Details auf den Tisch: Grösse, Umfang und Ausstattung der Immobilie, allfällige Grunddienstbarkeiten wie z.B. ein Wegerecht für Nachbarn, Rücktrittsbedingungen, Kaufpreis, geplante grössere Bauvorhaben im Bereich der Immobilie, etc. Aber auch Dinge, die im Laufe der «diagnostiques techniques», des umfangreichen Gutachtens zur Immobilie, ans Licht gekommen sind: Blei oder Asbest im Baumaterial, Zustand der Elektroinstallationen und Gasinstallationen im Haus, potentielle Naturgefahren wie Überschwemmungen, Erdbeben etc. im Gebiet des Hauses, Befall durch Termiten oder Hausschwamm und die Energiebilanz der Immobilie. Der Verkäufer ist verpflichtet, diese Gutachten einzuholen und trägt normalerweise auch die Kosten dafür.
Achtung: Der Zustand der Bausubstanz oder des Daches ist NICHT Bestandteil der «diagnostiques techniques». Diese muss der Käufer af eigene Kosten untersuchen lassen, wenn er das möchte.
Lässt der Käufer die sieben Tage Bedenkfrist ohne Widerruf verstreichen, ist der Kauf rechtsgültig. Dann geht es nach zwei bis drei Monaten weiter mit dem Hauptvertrag.